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Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung mit re­du­zier­tem In­ves­ti­ti­ons­auf­wand

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Bun­des­för­de­rung er­mög­licht Ver­brau­cher­Innen mehr En­er­gie­ein­spa­rung – auch die Op­ti­mie­rung ih­rer Hei­zungs­an­la­ge ist (wei­ter­hin) förderfähig.

Trotz al­ler Be­mü­hun­gen und Ap­pel­le, En­er­gie ein­zu­spa­ren, nimmt der welt­wei­te Ver­brauch wei­ter zu. Zu die­sem Er­geb­nis kommt die En­er­gie­stu­die der Bun­des­an­stalt für Geo­wis­sen­schaf­ten und Roh­stof­fe (BGR). Gleich­zei­tig neh­men da­mit auch die en­er­gie­be­ding­ten CO₂-Emis­sio­nen zu. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es um­so dring­li­cher, die Ver­brau­che­rIn­nen bei der Re­du­zie­rung ih­res En­er­gie­ver­brauchs zu un­ter­stüt­zen.

„Ak­tu­el­le Aus­wer­tun­gen, wie die des Berliner Ver­gleich­spor­tals Veri­vox zei­gen, dass deut­sche Haus­hal­te nach wie vor stark von den ho­hen En­er­gie­prei­sen be­trof­fen sind. Die Bun­des­för­de­rung muss da­her als drin­gend not­wen­di­ges In­stru­ment für Un­ter­neh­men und Ver­brau­che­rIn­nen zur Kos­ten­sen­kung und En­er­gie­ein­spa­rung ver­stan­den wer­den. Ob­gleich das mit­un­ter nicht im­mer leicht zu er­schlie­ßen­de Re­gel­werk noch ei­ni­ger Er­klä­rungs­hil­fen be­darf”, er­läu­tert Martin Palsa, Se­ni­or Vice Pre­si­dent und Ge­schäfts­füh­rer von Grund­fos Deutsch­land.

Haus­be­sit­zer­Innen, Ver­mie­ter­Innen und Un­ter­neh­men könn­ten seit 1. Ja­nu­ar 2024 von der staat­li­chen För­de­rung en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Maß­nah­men pro­fi­tie­ren – so­fern sie die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten kennen.

Die Förderkulisse sieht grundsätzlich zwei unterschiedliche Förderarten vor. Option 1 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Infografik zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Details zur Heizungsoptimierung und Förderbedingungen.
Förderart Option 2 ist die steuerliche Förderung über die Einkommen­steuererklärung.
Infografik zur steuerlichen Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, inkl. Steuervorteile, Bedingungen und Ablauf.

För­der­mit­t­el­emp­fän­ger­Innen ha­ben die Wahl zwi­schen ei­ner Rück­er­stat­tung von bis zu 20 Pro­zent der Kos­ten für die ge­trof­fe­ne Maß­nah­me mit ei­nem Höchst­be­trag von 30.000 Eu­ro pro Wohn­ein­heit (bzw. 120.000 Eu­ro im Fal­le ei­nes Kre­dits) oder der Gel­tend­ma­chung ih­rer Kos­ten in Hö­he von 20 Pro­zent im Rah­men ih­rer Einkommen­steuererklärung.

Die Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG) er­mög­licht es Ge­bäu­de­be­sit­zer­Innen auch klei­ne­re und nied­ri­gin­ves­ti­ve Maß­nah­men för­dern zu las­sen: Wie zum Bei­spiel den Aus­tausch al­ter Um­wälz­pum­pen oder der hy­drau­li­sche Abgleich.

Auch mit ge­rin­gen In­ves­ti­tio­nen kann ei­ne gro­ße Wir­kung er­zielt wer­den: Durch den Aus­tausch ei­ner mehr als zehn Jah­re al­ten Um­wälz­pum­pe kön­nen bis zu 75 Pro­zent des Strom­ver­brauchs für den Pum­pen­be­trieb ein­ge­spart wer­den. Dies ist be­son­ders wich­tig, da Um­wälz­pum­pen nach Ge­frier­ge­rä­ten und Wä­sche­trock­nern die dritt­größ­ten Strom­ver­brau­cher dar­stel­len. Beim hy­drau­li­schen Ab­gleich liegt das Ein­spar­po­ten­zi­al hin­ge­gen zwi­schen fünf und 20 Pro­zent. Den­noch sind mehr als 80 Pro­zent der Hei­zungs­an­la­gen in deut­schen Haus­hal­ten un­zu­rei­chend abgeglichen.

Durch die­se ein­fach um­setz­ba­ren Maß­nah­men kön­nen auch Haus­hal­te und Un­ter­neh­men, die sich der­zeit kei­ne grö­ße­re In­ves­ti­ti­on in mo­der­ne Hei­zungs­an­la­gen leis­ten kön­nen, ih­re En­er­gie­ef­fi­zi­enz lang­fris­tig ver­bes­sern und von der BEG profitieren.


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